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OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17 |
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§ 42 AsylVfG 1992, § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 3 AufenthG 2004, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO
Ausweisung eines Straftäters; besondere Schwierigkeit der Rechtssache - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung gegenüber einem türkischen Staatsangehörigen; Einordnung seines gegenwärtigen persönlichen Verhaltens als eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Abwägung der widerstreitenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung gegenüber einem türkischen Staatsangehörigen; Einordnung seines gegenwärtigen persönlichen Verhaltens als eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Abwägung der widerstreitenden ...
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Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung gegenüber einem türkischen Staatsangehörigen; Einordnung seines gegenwärtigen persönlichen Verhaltens als eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Abwägung der widerstreitenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 20.07.2017 - 6 K 1941/15
- OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- VG Saarlouis, 20.07.2017 - 6 K 1941/15
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen …
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. Juli 2017 - 6 K 1941/15 - wird zurückgewiesen.Die auf die Aufhebung des Bescheides vom 4.9.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.10.2015 gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20.7.2017 ergangenem Urteil - 6 K 1941/15 - ab.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20.7.2017 - 6 K 1941/15 - hat keinen Erfolg.
Zur Begründung im Einzelnen wird vollinhaltlich auf das ausführliche und in der Sache zutreffende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20.7.2017 - 6 K 1941/15 - Bezug genommen.
- OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14
Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) Ob die im Zusammenhang mit seinem Vorbringen, er werde als Jezide in seinem Heimatland Türkei verfolgt, von dem Kläger aufgeworfene "Rechtsfrage...ob von einer Überstellung von Jeziden in die Türkei abzusehen ist" diesen Anforderungen genügt, ist bereits zweifelhaft.
- OVG Saarland, 05.10.2017 - 2 B 721/17
Ausweisung mit Sofortvollzug wegen schwerer Straftaten - Anspruch auf Therapie
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17
Seinen gleichzeitig gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat der Senat mit Beschluss vom 5.10.2017 - 2 B 721/17 - zurückgewiesen.Unabhängig davon hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5.10.2017 - 2 B 721/17 - auf die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hingewiesen (§ 42 AsylG).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)). - VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216
Wettbüro im Mischgebiet
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17
Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung und die dabei vorzunehmende Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Ausreise und dem Interesse des Ausländers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - (juris)).
- OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17
Keine gemeindliche Subvention im Fassadensanierungsprogramm bei Schwarzarbeit
Die Entscheidung darüber, ob ein Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln auf der Grundlage von Verwaltungsrichtlinien mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. einer Selbstbindung der Verwaltung aufgrund der praktizierten Anwendung der Förderrichtlinien besteht, gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 2 A 718/17 - sowie VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - (juris)). - OVG Saarland, 05.10.2017 - 2 B 721/17
Ausweisung mit Sofortvollzug wegen schwerer Straftaten - Anspruch auf Therapie
Der Senat ist für die Entscheidung über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO als Gericht der Hauptsache aufgrund des gleichzeitig gestellten Antrags auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20.7.2017 zuständig.(Das Zulassungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen 2 A 718/17 anhängig.).